Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Juli 2023

 

1. Zustandekommen, Geltung der AGB

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Balz Informatik AG (nachfolgend „Balz Informatik“) und der Kunden der Balz Informatik anderseits. Ein Vertragsverhältnis über die Nutzung von Leistungen der Balz Informatik kommt mit der Annahme einer Kundenbestellung durch die Balz Informatik zustande.

1.2 Die Kundenbestellung gilt bis zur Annahme bzw. Nichtannahme durch die Balz Informatik als verbindlich.  

1.3 Die vorliegenden AGB dienen als Vertragsgrundlage und gelten auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle Verträge zwischen den Parteien. Allfällige Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten als wegbedungen. Vereinbarungen, die von den vorliegenden AGB abweichen, einschliesslich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.

1.4 Anderslautende Regelungen in Einzelverträgen zwischen den Parteien gehen diesen AGB vor.

1.5 Die Balz Informatik behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Sie informiert die Kunden in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB.

2. Leistungsumfang und Leistungspflichten der Balz Informatik

2.1 Die Balz Informatik bietet Dienste aller Art im Bereich Cloud, Lokale IT, Apps und Services an und stellt ihre Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags mit den Kunden und den betrieblich zur Verfügung stehenden Ressourcen bereit.  

2.2 Die Leistungspflicht der Balz Informatik ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der Balz Informatik sowie aus den Verträgen mit dem Kunden.

2.3 Das Internet ist ein weltweites System unabhängiger, miteinander verbundener Netzwerke und Rechner. Die Balz Informatik hat nur auf diejenigen Systeme Einfluss, die sich in ihrem Netzwerk befinden und kann daher keine fehlerfreien Dienste garantieren.

2.4 Die Balz Informatik ist für die permanente Verfügbarkeit ihrer Infrastruktur besorgt. Zu Wartungszwecken und bei unerwarteten Systemausfällen kann die Balz Informatik jederzeit und ohne Ankündigung die Verfügbarkeit der Leistungen einschränken oder für unbestimmte Zeit ausser Betrieb setzen.  

2.5 Zur Vertragserfüllung kann die Balz Informatik Drittanbieter und Unterlieferanten hinzuziehen.

2.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche der Balz Informatik die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, berechtigen die Balz Informatik, die Lieferfrist bzw. Leistungserbringung um die Dauer des Ereignisses, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, zu verlängern. Dauern solche Ereignisse ununterbrochen länger als 3 Wochen, ist die Balz Informatik berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.  

3. Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen der Balz Informatik sachgerecht zu nutzen. Die Dienstleistungen sind ausschliesslich für den üblichen Gebrauch bestimmt. Der Kunde ist für die rechts- und vertragskonforme Benutzung der von der Balz Informatik bezogenen Dienstleistungen verantwortlich.

3.2 Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann die Balz Informatik den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, ihre Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden bei Vertragsabschluss oder bei der Bestellung.

3.3 Der Kunde ist für eine fristgerechte Bezahlung der bezogenen Leistungen verantwortlich.

3.4 Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter, Identifikationscodes, Login Daten etc. sicher zu verwahren und niemandem zugänglich zu machen.

3.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Balz Informatik über die aktuell gültige Rechnungs- und E-Mail-Adresse zu informieren. Die Balz Informatik kann dem Kunden vertragsrelevante Informationen (Rechnungen, Mahnungen, Produkte- oder AGB-Änderungen, betriebliche Informationen etc.) postalisch oder auf die letzte von ihm angegebene E-Mail-Adresse oder über andere elektronische Kommunikationskanäle rechtsgültig zustellen.  

3.6 Der Balz Informatik sind erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und im Rahmen des Zumutbaren alle Massnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.

3.7 Der Kunde ist verpflichtet, der Balz Informatik die durch die Überprüfung ihrer Infrastruktur entstandenen Aufwendungen zu ersetzten, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass der Kunde die Störung vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat oder sie in seinem Verantwortungsbereich lag und er dies grobfahrlässig nicht erkannt hat.

3.8 Der Kunde ist für die Hard- und Softwarekomponenten auf seinen Endgeräten verantwortlich. Die Balz Informatik übernimmt keine Garantie, dass Dienstleistungen der Balz Informatik auf technisch mangelhaft ausgestatteten Endgeräten des Kunden einwandfrei funktionieren.

4. Verantwortung für Webinhalte und Übermittlung oder Abrufen von Daten

4.1 Der Kunde haftet für die Art und Weise der Nutzung der Dienstleistungen der Balz Informatik, namentlich für eigene Web-Inhalte. Er ist insbesondere verpflichtet,

a) weder Informationen mit rechts- oder sittenwidrigem Inhalt abzurufen oder anzubieten noch in irgendeiner Weise oder durch das Setzen von Links auf solche Inhalte, die von Dritten angeboten werden, hinzuweisen;

b) die gültigen Gesetze gegen die Verbreitung rechts- oder sittenwidriger sowie jugendgefährdender Inhalte einzuhalten und, u.a. durch sorgfältigen Umgang mit Passwörtern und Einsatz von weiteren geeigneten Massnahmen, sicherzustellen, dass Inhalte, die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, nicht zur Kenntnis der durch diese Gesetze geschützten Personen gelangen;  

c) die nationalen und internationalen Urheberrechte sowie weiteren Schutzrechte, wie Namens- und Markenrechte Dritter, nicht zu verletzen;  

d) die Dienstleistungen der Balz Informatik nicht zur Schädigung oder Belästigung Dritter zu nutzen, insbesondere durch unbefugtes Eindringen in fremde Systeme (Hacking), Verbreiten von Viren jeder Art oder durch unverlangte Zusendung von E-Mails (Spamming, Junk-Mail und dgl.);

4.2 Die Balz Informatik ist in keiner Weise verpflichtet, Inhalte von Kundenangeboten auf ihre Rechtskonformität hin zu prüfen. Die Balz Informatik behält sich vor, bei bekannt werden eines solchen Falles den Vertrag ohne Vorankündigung einseitig fristlos zu kündigen und die entsprechenden Dienste per sofort abzuschalten. Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten, ebenso entsprechende rechtliche und strafrechtliche Schritte.

5. Nutzung der Dienstleistungen der Balz Informatik durch Dritte

5.1 Eine unmittelbare oder mittelbare Nutzung der Dienstleistungen der Balz Informatik durch Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, die Balz Informatik erteilt vorgängig ihre schriftliche Zustimmung. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, Dritten Passwörter zur Nutzung der Dienste der Balz Informatik mitzuteilen oder zugänglich zu machen oder die Nutzung in anderer Weise zu ermöglichen.

6. Gewährleistung

6.1 Verkauft die Balz Informatik Drittprodukte (insbesondere Hard- und Software) an den Kunden, profitiert dieser von derselben Gewährleistung, wie sie der Balz Informatik vom Hersteller der Drittprodukte eingeräumt wird. Aufwendungen der Balz Informatik aus Folgeschäden infolge mangelhafter Hard- oder Software fallen nicht unter die Herstellergarantie. Ebenso die Aufwendungen, die nach Lieferung von Hard- und Software Dritter der Balz Informatik beim Kunden erbracht werden, fallen nicht unter die Herstellergarantie. Dazu gehören insbesondere die Neuinstallation von Programmen, Konfiguration von Hardwareteilen und sonstige, in Zusammenhang mit der Lieferung der Hard- und Software stehende Aufwen-dungen.

6.2 Garantieleistungen werden grundsätzlich während der normalen Geschäftsöffnungszeiten am Domizil der Balz Informatik durch entsprechend geschultes Fachpersonal erbracht. Bei der Balz Informatik anfallende, notwendige Transport- und/oder Reisekosten zur Erbringung von Garantieleistungen gehen zu Lasten des Kunden.

6.3 Fehlleistungen von Balz Informatik-Diensten, welche infolge unzureichender Schulung seines Personals durch den Kunden sowie durch Verstoss gegen Richtlinien der Balz Informatik oder der Hersteller von Hard- und Software auftreten, und Störungen oder Ausfälle der Stromzufuhr, unterstehen nicht der Gewährleistung der Balz Informatik. Von den Garantieleistungen ausgenommen ist zudem jegliches Verbrauchsmaterial (wechselbare Datenträger, Farbbänder, Toner und dgl.).

7. Nutzungsrechte

7.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt folgende Regelung betreffend Nutzungsrechte an Software und Produkt- bzw. Servicebezeichnungen hinsichtlich der von der Balz Informatik gemanagten Services: Dem Kunden wird ein nicht ausschliessliches, zeitlich unbeschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht an Software sowie Waren- bzw. Dienstleistungszeichen für den eigenen, internen Gebrauch eingeräumt. Die Software darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Für Standardprodukte Dritter gelten deren Lizenzbestimmungen, soweit sie weitergehende Einschränkungen enthalten.

8. Warenlieferungen

8.1 Grundsätzlich gelten Lieferzeitangaben als unverbindlich. Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von der Balz Informatik schriftlich als «verbindlich» zugesichert wurden. Lieferverzögerungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, infolge Lieferverzugs vom Vertrag zurückzutreten und verzichtet gegenüber der Balz Informatik auf sämtliche Schadenersatzforderungen. Liefer- und Installationskosten gehen zu Lasten des Kunden.  

8.2 Nutzen und Gefahr am Vertragsobjekt gehen auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport aus-führende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume der Balz Informatik verlassen hat.  

8.3 Die Balz Informatik ist zu Teillieferungen berechtigt. Vorbehalten bleiben anderslautende, schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien.  

9. Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

9.1 Alle vereinbarten Preise für Balz Informatik-Dienste lauten auf Schweizer Franken und verstehen sich, falls nicht anders erwähnt, exklusive Mehrwertsteuer und sonstige öffentliche Abgaben. Die vereinbarten Preise umfassen weder Kosten für Lieferung, Verpackung noch übrige Produktenebenkosten.

9.2 Die Zahlungsfristen richten sich nach dem Vertrag mit der Balz Informatik. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde automatisch, ohne Mahnung in Verzug. Allfällige Einwände gegen die Rechnung sind innerhalb der Zahlungsfrist vom Kunden schriftlich zu erheben. Erfolgen innert Frist keine Einwände, gilt die Rechnung als vom Kunden für gut befunden.  

9.3 Die Preise für die Balz Informatik-Dienste ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste. Preisänderungen werden dem Kunden so früh wie möglich mitgeteilt. Die Balz Informatik kann während der Vertragslaufzeit Preisänderungen in angemessenem Umfang vornehmen, wenn sich wesentliche Kostenfaktoren verändert haben. Dasselbe Recht hat die Balz Informatik im Fall eines ungewöhnlich intensiven oder besondere Kosten verursachenden Umfangs der Nutzung der Balz Informatik-Dienste durch den Kunden.  

9.4 Inkassonebenkosten (Gebühren für nicht eingelöste Schecks, zurückgereichte Lastschriften und dgl.) hat der Kunde der Balz Informatik zu erstatten.  

9.5 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum der Balz Informatik. Die Balz Informatik behält sich entsprechend vor, im zuständigen Register einen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware durch den Kunden ist unzulässig. Schutzrechte gehen nicht auf den Kunden über. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Balz Informatik als Eigentümerin bzw. Berechtigte, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum der Balz Informatik durch Verbindung oder Veräusserung, so gilt als vereinbart, dass die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden – bei Verbindung wertanteilsmässig – auf die Balz Informatik übergehen.  

9.6 Ohne ausdrückliches Verlangen auf Rückzahlung, ist die Balz Informatik berechtigt, zu viel bezahlte Beträge für Abonnemente zurückzubehalten und dem Kunden als Vorauszahlung künftiger Forderungen anzurechnen. Der Kunde hat kein Anrecht auf eine Verzinsung der Vorauszahlung.

10. Verzug

10.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Balz Informatik berechtigt, ihre Leistungen einzustellen oder zu sperren. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Leistungserfüllung durch die Balz Informatik und bleibt verpflichtet, die periodisch fälligen Entgelte zu zahlen. Für die Wiederaufschaltung wird eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 50.00 erhoben.  

10.2 Bei Zahlungsverzug ist die Balz Informatik ausserdem berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % zu erheben.  

10.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Rechnungsperioden mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines Teils davon in Verzug, kann die Balz Informatik das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.  

10.4 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs behält sich die Balz Informatik vor, insbesondere für Kosten, die der Balz Informatik durch Mahnungs- und Zwangsvollstreckungsverfahren entstehen. Für Mahnungen kann die Balz Informatik Mahngebühren von mindestens CHF 20.00 pro Mahnung erheben.  

10.5 Im Weiteren ist die Balz Informatik berechtigt, den offenen Rechnungsbetrag zuzüglich Mahngebühren und Verzugszinsen zum Zwecke des Inkassos an Dritte abzutreten oder zu verkaufen. Die Kosten für die Abtretung von CHF 60.00 belastet die Balz Informatik dem Kunden bei Übergabe der Forderung an das Inkassobüro.

11. Kündigung des Vertrags

11.1 Die Mindestdauer, die Kündigungsfrist und den Kündigungstermin bestimmen sich nach dem jeweiligen Vertragstypus, der mit der Balz Informatik abgeschlossen wurde. Erfolgt die Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestdauer oder auf einen nicht vereinbarten Termin, ist die Rückvergütung des Betrages/der Gebühr pro rata temporis ausgeschlossen und verfällt an die Balz Informatik.

11.2 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die dem Kunden überlassenen, im Eigentum der Balz Informatik stehenden Gegenstände und Unterlagen unverzüglich, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Vertragsbeendigung, unter Kosten- und Gefahrtragung durch den Kunden bis zum Empfang durch die Balz Informatik, an die Balz Informatik zurückzugeben. Kommt der Kunde dieser Rückgabeverpflichtung nicht nach, ist er zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Gegenstände und Unterlagen verpflichtet, wenn nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird.  

11.3 Die Balz Informatik kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn über den Kunden ein Konkurs-, Insolvenz-, Nachlass- oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet wurde oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens gestellt wurde. Der Kunde ist verpflichtet, die Balz Informatik über entsprechende Tatbestände umgehend zu informieren.  

11.4 Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund ist die Balz Informatik berechtigt, Schadensersatz zu verlangen in Höhe des Entgelts, das für die restliche Vertragszeit angefallen wäre. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben vorbehalten.  

11.5 Die Kündigung hat mit fristgerechtem, eingeschriebenem Brief oder per Fax zu erfolgen.

12. Verrechnungs- und Retentionsrecht, Abtretung, Übertragung

12.1 Die Balz Informatik kann Ihre Forderung mit Gegenforderungen des Kunden verrechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Balz Informatik zu verrechnen.  

12.2 Der Kunde verpflichtet sich, auf die Geltendmachung von Retentionsrechten gegenüber der Balz Informatik zu verzichten.  

12.3 Sämtliche vertraglichen Rechte und Pflichten sind – anderslautende Vereinbarungen vorbehalten – weder übertragbar noch können sie an Dritte abgetreten werden.

12.4 Die Balz Informatik ist berechtigt, den Kundenvertrag oder Rechte und Pflichten daraus ohne Zustimmung des Kunden an eine andere inländische Konzerngesellschaft zu übertragen, sofern die Balz Informatik diese Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert. Ferner ist die Balz Informatik berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden Verträge oder Forderungen daraus zu Inkasso- oder Finanzierungszwecken an Dritte zu übertragen bzw. abzutreten.

13. Haftungsausschluss und -beschränkung

13.1 Die Balz Informatik gewährt für Ihre Dienstleistungen weder den ununterbrochenen störungsfreien Betrieb noch den störungsfreien Betrieb zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Haftung für Betriebsunterbrüche, die insbesondere der Störungsbehebung, der Wartung oder der Einführung neuer Technologien dienen, ist hiermit wegbedungen.  

13.2 Die Balz Informatik übernimmt keine Garantie für die Integrität der gespeicherten oder über ihr System oder das Internet übermittelten Daten. Jede Gewährleistung für die versehentliche Offenlegung sowie Beschädigung oder das Löschen von Daten, die über ihr System gesendet und empfangen werden bzw. dort gespeichert sind, wird ausgeschlossen.  

13.3 Die Balz Informatik haftet weder für direkte oder indirekte noch mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus dem Gebrauch oder durch Fehlleistungen der von der Balz Informatik gelieferten/erbrachten Dienste ergeben.

13.4 Jede Haftung der Balz Informatik und ihrer Erfüllungsgehilfen für einen bestimmten technischen oder wirtschaftlichen Erfolg, für indirekten Schaden wie entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter sowie für Folgeschaden aus Produktionsausfall, Datenverlust und die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sind unter Vorbehalt weitergehender zwingender gesetzlicher Haftungsbestimmungen ausdrücklich wegbedungen.  

13.5 Die Balz Informatik haftet nicht, wenn sie aus Gründen, die sie nicht zu verantworten hat, an der zeitgerechten oder sachgemässen Erfüllung der Verpflichtungen des Vertrags gehindert wird

14. Datenschutzerklärung

14.1 Die Datenschutzerklärung der Balz Informatik finden Sie unter www.balz.ch/datenschutzerklaerung.html und bildet integrierender Bestandteil dieser AGB.

15. Vertraulichkeit 

15.1 Die Parteien verpflichten sich, als vertraulich bezeichnete Informationen des Vertragspartners geheim zu halten und namentlich nicht befugten Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere gilt der Inhalt von Verträgen inkl. Anhänge als vertraulich.

15.2 Die Balz Informatik ist bei Feststellung rechts- oder sittenwidriger Handlungen berechtigt, Kundenadressen Dritten, namentlich Strafbehörden zu übergeben.

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Sonstiges

16.1 Erfüllungsort ist CH-3454 Sumiswald, Kanton Bern, Schweiz.  

16.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder aufgrund der vorliegenden AGB bzw. des Kundenvertrags ist CH-3454 Sumiswald.  

16.3 Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht. Das «Wiener Kaufrecht» (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980) findet keine Anwendung.  

16.4 Sollten Bestimmungen der vorliegenden AGB nichtig oder rechtsunwirksam sein, gelten die übrigen Bestimmungen weiter. In diesem Fall werden nichtige oder rechtsunwirksame Bestimmungen durch rechtswirksame ersetzt werden, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen jenen der unwirksamen so nahe kommen wie rechtlich möglich.